Mitgliederversammlung / Training

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
Vom 16. März 2020

§ 4 Schließung von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
– Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
– Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
– Kinos,
– Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
– Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
– Volkshochschulen und Jugendhäuser,
– öffentliche Bibliotheken,
– Vergnügungsstätten sowie
– Prostitutionsstätten.

Gültigkeit:
§ 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 9 Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

Damit ist ein Sportbetrieb in der Halle nicht mehr möglich.
Der Parcours ist davon (noch) nicht betroffen, es wird aber diskutiert alle Sportstätten zu schließen.
Die Mitgliederversammlung wird ebenfalls verschoben.

Viele Grüße und alle ins Kill

gez.

stellv. Vorsitzende